Kleine Anfrage: Transparenzgesetz
(09.12.2020)
Auf der Internetseite des Landesfinanzministeriums werden die Informationen des sogenannten Transparenzgesetzes veröffentlicht. Zahlen über die Bezüge von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen aus Neumünster fehlen in dieser Auslistung. Daher stellen wir folgende Kleine Anfrage:

1. Warum wurde das Gesetz zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein (sog. Transparenzgesetz) in Neumünster noch nicht umgesetzt?

2. Welche Schritte sind notwendig, um das Gesetz auch in Neumünster umzusetzen?

3. Sind die Gesellschaftsverträge der städtischen Gesellschaften bereits entsprechend den Vorgaben des Gesetzes geändert?
3.1. Wenn nein, warum nicht?

4. Ist in den Arbeitsverträgen der städtischen Geschäftsführer bereits vermerkt, daß die Gehälter laut Transparenzgesetz veröffentlicht werden?
4.1. Wenn nein, warum nicht?

5. Wir bei Arbeitsverträgen mit neuen Geschäftsführern darauf geachtet, daß vermerkt wird, daß die Gehälter laut Transparenzgesetz veröffentlicht werden?
5.1. Wenn nein, warum nicht?

Die Antwort der Stadt Neumünster können Sie - hier - als PDF nachlesen.


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