Transparenzgesetz noch immer nicht umgesetzt!
-Bericht über die Neumünsteraner Ratssitzung aus nationaldemokratischer Sicht-
Am 12. Februar 2019 fand die erste Ratssitzung im neuen Jahr statt, auf der die NPD-Fraktion vier eigene Anträge stellt, die, wie zu erwarten war, von den sogenannten „Demokraten“ abgelehnt wurden.

Videomitschnitte der Ratsversammlungen

Auf der Ratssitzung vom 6. November stellte die NPD-Ratsfraktion bereits einen Antrag, in dem die Stadt Neumünster aufgefordert wurde, Gespräche mit dem Offenen Kanal Kiel zu führen, um die Möglichkeiten einer Veröffentlichung der Videomitschnitte von den Ratssitzungen zu prüfen. Diese Mitschnitte sollten dann, für jeden Bürger einsehbar, auf der Internetseite der Stadt Neumünster veröffentlicht werden. Da der Bürgermeister damals im Ältestenrat zusicherte, daß dieses mit dem neuen Internetauftritt der Stadt umgesetzt werden soll, zog die NPD den Antrag zurück. Es gibt bereits seit November 2018 einen neuen Internetauftritt, passiert ist bei diesem Thema jedoch kaum etwas, lediglich ein sogenannter „Live-Stream“ kann auf der Internetseite der Stadt betrachtet werden.
Daher stellte die NPD-Ratsfraktion den zurückgezogenen Antrag erneut und brachte den Bürgermeister in seiner Erwiderung in Erklärungsnot. Natürlich soll auch ein Archiv entstehen, aber die Umsetzung erwies sich bisher als schwierig, da noch technische Probleme zu klären sind. Wir sind gespannt wann man mit einer Umsetzung rechnen kann und versprechen dem Bürgermeister, daß wir dieses Thema nicht aus den Augen verlieren werden.

Fortsetzungsklage Großflecken

Bereits seit Jahren diskutieren wir im Rat über die Umgestaltung des Großfleckens und immer wieder stoßen wir dabei an unsere Grenzen, da einer Umgestaltung des Platzes das mögliche Urheberrecht des Architekten Rogalla entgegensteht. Um dieses Urheberrecht zu umgehen wollte der BfB sogar das „Kunstwerk Großflecken zerstören“. Ob dieses allerdings wirklich besteht ist auch juristisch unklar.
Nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes UrhG sind Bauwerke und die dazugehörenden Pläne geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen, sie also "Werke der Baukunst" sind. Ein solches „Werk der Baukunst“ muß aber nicht nur eine persönliche geistige Schöpfung darstellen, sondern sich zusätzlich deutlich von durchschnittlichem planerischem Schaffen abheben.
Bereits 2014 hatte der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende Uwe Döring Zweifel am bestehenden Urheberrecht und äußerte sich gegenüber dem „Holsteinischen Courier“ wie folgt: „Wir wissen nicht, ob und in welchem Umfang es tatsächlich besteht. Die Dreiecksform des Platzes sei durch die Bebauung vorgegeben, der Straßenzug sei lediglich eine Wiederaufnahme der historischen Straßenverbindung. Eine eigene künstlerische Leistung kann daher nur die Oberflächengestaltung sein, und gerade hier wollen wir uns nicht mehr gängeln lassen“. Passiert ist seit dem nichts.
Lediglich Jonny Griese von der Partei „Die Linke“ brachte es auf der Sondersitzung der Ratsversammlung zum Thema Großflecken auf den Punkt und sprach von einer rechtlichen Prüfung eines möglichen Urheberrechts. Dieser Aussage konnten wir uns nur anschließen und stellten in der Ratssitzungen einen Antrag auf rechtliche Prüfung des Urheberrechts.
Auch hier trat der Oberbürgermeister an Rednerpult und erklärte sinngemäß, daß er eine rechtliche Prüfung nicht für erforderlich hält, da die jetzigen Beschlüsse zur Umgestaltung des Großfleckens mit dem Urheberrecht des Herrn Rogalla vereinbar sind.
„Die Ratsversammlung möchte sich also weiter von einem Architekten in seiner Entscheidungsgewalt einschränken lassen. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Herrn Rogalla. Es wird also nicht das letzte Mal sein, daß wir über dieses Thema sprechen müssen, daher ist es unverständlich, daß die Ratsversammlung dieses Thema einfach bedenkenlos vom Tisch wischte und gegen den Antrag stimmte.“, so NPD-Ratsherr Mark Proch.

Umsetzung Transparenzgesetz

Auf der Internetseite des Landesfinanzministeriums werden die Informationen des sogenannten Transparenzgesetzes veröffentlicht. Viele Kommunen und Städte haben das Gesetz bereits umgesetzt. Zahlen über die Bezüge von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen aus Neumünster fehlen in dieser Auslistung.

„Es ist für die Bürger schwer vermittelbar, warum es die Stadt Neumünster nach 3 ½ Jahren nicht geschafft hat, dieses Gesetz umzusetzen, während andere Kommunen bereits wenige Monate nach in Kraft treten, die erforderlichen Zahlen lieferten.“, so Proch in seiner Antragsbegründung. Wenn es um Steuergelder geht, ist Transparenz wichtig um auch zukünftig glaubhaft Politik betreiben zu können. Nach so langer Zeit könnte beim Bürger der Eindruck entstehen, die Stadt hätte bei den Bezügen etwas zu verbergen, daher forderte die NPD-Fraktion die Stadt Neumünster in einem Antrag zur sofortigen Umsetzung des sog. Transparenzgesetz auf.

Die Erwiderung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Kühl war sehr aufschlußreich und deutete darauf hin, daß die Ratsversammlung das Thema am liebsten auf sich beruhen lassen möchte. Laut Kühl müssen bis 31. Dezember 2019 die Gesellschaftsverträge dahingehend geändert werden, daß sie dem Transparenzgesetz entsprechen. Darüber muß die Ratsversammlung entscheiden. Entscheidet die Ratsversammlung darüber nicht, oder ändert sie die Gesellschaftsverträge nicht, bleibt alles, wie es ist. Wir danken Herrn Kühl für diesen konstruktiven Hinweis und werden genau verfolgen, ob bis zum Ende des Jahres entsprechende Bestrebungen der Ratsversammlung erkennbar sind. Natürlich behalten wir uns vor mit einem erneuten Antrag auf die Situation zu reagieren!

Gesamtkonzept ÖPNV

Mehrfach haben die Nationaldemokraten bereits versucht Einzelanträge zum Thema ÖPNV zu stellen, die von der Ratsversammlung immer abgelehnt wurden. Den netten Hinweis des Ratsherrn Radestock, daß für den ÖPNV ein Gesamtkonzept erforderlich sei, können wir nur unterstützen. Um ein Meinungsbild aus der Bevölkerung zu erhalten, ist eine Umfrage zu diesem Thema eine gute Möglichkeit, denn um Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, müssen die Bürger im Entscheidungsprozeß mit eingebunden werden. Beim Thema Mitbestimmung ausschließlich auf die Stadtteilbeiräte zu verweisen, ist wenig zielführend, denn die Lebenswirklichkeit der Menschen sieht im Zeitalter der Digitalisierung anders aus.

Wir Nationaldemokraten sind der Auffassung, daß das Thema ÖPNV in Neumünster viel zu lange vernachlässigt wurde und dringender Handlungsbedarf besteht. Um den Individualverkehr und dem zufolge auch den Schadstoffausstoß zu reduzieren, ist ein attraktiver ÖPNV notwendig, damit mehr Menschen Ihr Auto stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Daher forderte die NPD-Ratsfraktion in einem Antrag die Stadt Neumünster auf, eine Bürgerumfrage zum Thema ÖPNV durchzuführen und auf Grundlage der Umfrageergebnisse ein Gesamtkonzept ÖPNV zu erarbeiten, welches dann zur weiteren Beratung der Ratsversammlung vorgelegt wird.

Zu unserer großen Verwunderung ergriff nicht der Fraktionsvorsitzende der Grünen das Wort, der bereits seit mehreren Sitzungen von einem „Gesamtkonzept ÖPNV“ faselte, sondern Bernd Delfs von der SPD, der sich hauptsächlich kritisch zu einer möglichen Bürgerbefragung im Internet äußerte. Natürlich wurde dann auch dieser Antrag von der Ratsversammlung abgelehnt und der gute Herr Radestock darf weiterhin von seinem „Gesamtkonzept ÖPNV“ träumen.


Redebetrag zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINKE und des Ratsherrn Joost, LKR zum Thema „Inklusions-Schwimm-Cup“

Während der Diskussion zum Thema „Inklusions-Schwimm-Cup“ konnte der Eindruck entstehen, bei dem vorliegenden Antrag handle es sich um einen Antrag aller Fraktionen. Das konnte der NPD-Ratsherr Mark Proch so nicht im Raum stehen lassen und ergriff das Wort. Er stellte klar, daß auch die NPD-Fraktion diese Schwimmveranstaltung unterstützt hätte, aber von den übrigen Parteien gar nicht gefragt wurde. In seinem Redebreitrag verdeutlichte er noch einmal das fragwürdige Demokratieverständnis dieser selbsternannten Demokraten, die aus ideologischen Gründen nicht bereits sind, über ihren Schatten zu springen. Die NPD hingegen stellt immer die Sachpolitik in den Mittelpunkt und ist selbstverständlich bereits, jeder Partei die Hand zu reichen, wenn es zum Wohle der Neumünsteraner erforderlich scheint.

NPD-Ratsfraktion Neumünster




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