Die Stadt wird aufgefordert, die Sondernutzung für Außengastronomie gemäß §2 Absatz 3 der Sondernutzungssatzung unbürokratisch zu genehmigen. Zur Unterstützung der Gastronomiebetriebe ist die Sondernutzung für 6 Monate gebührenfrei. Sollte dafür eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich sein, wird die Stadt aufgefordert eine geänderte Satzung zu erarbeiten.
Begründung:
Gastronomiebetriebe sind von den Corona-Zwangsmaßnahmen besonders hart betroffen. Seit Anfang November sind Gaststätten geschlossen und selbst die großspurig angekündigte Novemberhilfe der Bundesregierung ist bisher zum größten Teil nicht ausgezahlt worden. Jetzt wurde von der Landesregierung zumindest eine Öffnung der Außengastronomie in Aussicht gestellt.
Hier gilt es nach Auffassung der NPD-Fraktion anzusetzen. Jedem Gastwirt, der die Möglichkeit besitzt, muß unbürokratische eine Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie erteilt werden. Als städtische Unterstützung für die notleidenden Gastronomiebetriebe muß die Gebühr, die laut Gebührensatzung entsteht, für die ersten 6 Monate erlassen werden.
Als Volksvertreter haben wird die Aufgabe, nicht tatenlos zuzusehen, wie immer mehr Gaststätten dank Corona in finanzielle Schieflage geraten. Sicherlich ist eine gebührenfreie Außengastronomie für viele Gastwirte nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber zumindest ein Signal in die richtige Richtung.
Die NPD-Fraktion steht hinter den Neumünsteraner Gastwirten und wir gehen davon aus, daß ihr Schicksal auch den anderen Fraktionen nicht egal ist. Wir bitten daher um breite Zustimmung für unseren Antrag.
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